Üble Nachrede durch «Like» auf Social Media?
Ehrverletzende Aussagen sind im Internet weit verbreitet, insbesondere auf Social-Media-Plattformen. Strafrechtlich relevant ist dabei insbesondere die Üble Nachrede gemäss Art. 173 StGB. Danach ist strafbar, wer jemanden bei einem andern eines unehrenhaften Verhaltens oder anderer Tatsachen, die geeignet sind, seinen Ruf zu schädigen, beschuldigt oder verdächtigt oder wer eine solche Beschuldigung oder Verdächtigung weiterverbreitet. Nicht nur die ursprüngliche Aussage, sondern auch deren Weiterverbreitung kann daher strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die zentrale Frage lautet: Kann auch das Liken oder Teilen eines solchen Beitrags auf Social Media bereits eine strafbare Handlung darstellen?



