Streit um Gebrauchsgrafik – abgeblitzt
Wer Gestaltungs-Entwürfe in Auftrag gibt, ist frei in der Realisation. Nichtberücksichtigte können keine Urheberrechte geltend machen, wenn eine andere, aber ähnliche Variante realisiert wird. Dies zeigt Gerichtsurteil 6 (publiziert in sic! 1997, 147) aus der "persönlich"-Serie.