Eine Website zu erstellen – sei es für ein Hobbyprojekt, einen Verein oder ein Unternehmen – ist heutzutage einfacher als je zuvor. Mit Anbietern wie Wix, Squarespace oder Jimdo lässt sich eine gut gestaltete Website in wenigen Klicks erstellen. Doch das Internet ist bekanntlich kein rechtsfreier Raum. Es gibt eine Reihe von rechtlichen Vorschriften, die beim Erstellen einer Website beachtet werden müssen, um Abmahnungen und gerichtliche Streitigkeiten zu vermeiden.
- Impressumspflicht: Zwar gibt es in der Schweiz keine generelle Impressumspflicht wie im benachbarten Ausland, jedoch empfiehlt es sich aus Gründen der Transparenz und Professionalität, ein Impressum zu führen. Wer jedoch Waren, Werke oder Dienstleistungen auf der Website anbietet, unterliegt dem Bundesgesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG) und muss somit seine Identität, Kontakt- und E-Mailadresse im Impressum angeben.
- Datenschutz und Datenschutzerklärung: Wenn personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet werden, legt das Datenschutzgesetz (DSG) zusätzliche rechtliche Rahmenbedingungen fest. Selbst wenn nicht explizit Daten gesammelt werden, tut dies wahrscheinlich der Webseitenbetreiber (Hosting-Anbieter). Deshalb ist wichtig, dass die Nutzer darauf aufmerksam gemacht werden, wer für die Datenverarbeitung verantwortlich ist, welche Daten wofür erhoben werden und was mit diesen Daten geschieht. Ein klarer Datenschutz-Hinweis schafft zudem Vertrauen und zeigt, dass man die Privatsphäre der Besucher ernst nimmt.
- Urheberrecht: Das Urheberrecht schützt sämtliche Inhalte, die eine geistige Schöpfung darstellen, wie Fotos, teilweise Videos (wenn eine Individualität vorliegt), Musik und Texte. All das darf nur mit Zustimmung des Urhebers verwendet werden. Wenn keine Lizenz vorhanden ist, dürfen diese Inhalte nicht genutzt werden. Daher ist sehr wichtig, immer sicherzustellen, dass eine Lizenz für alle urheberrechtlich geschützten Inhalte vorliegt, die auf der eigenen Website genutzt werden.
- Domain: Auch beim Domainnamen lauern Fallstricke: Es gilt es zu beachten, dass keine fremden Namen-, Marken- oder Kennzeichenrechte verletzt werden dürfen. Bei der Neuregistrierung einer Domain wird nämlich nicht geprüft, ob Rechte Dritter verletzt werden. Ein Blick ins Markenregister und eine vertiefte Recherche bei Unsicherheit ist somit unabdinglich. Auch gewisse Begriffe, wie der Name einer politischen Gemeinde, sind geschützt und dürfen nicht als Domain genutzt werden.
Von MLaw Nicola Bonderer, publiziert in der Linth Zeitung, im Sarganserländer und im Werdenberger&Obertoggenburger