Kein Notstand bei riskantem Überholen
In seinem Urteil vom 10. März 2025 (6B_1005/2023) hatte das Bundesgericht über einen Fall zu befinden, in dem ein Autofahrer ausserorts mit 110 km/h gemessen wurde – einer Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 30 km/h. Der Lenker versuchte, sich mit zwei Argumenten zu entlasten: Das Messgerät sei unsachgemäss eingesetzt worden und er habe in entschuldbarem Notstand gehandelt, da er durch das Beschleunigen des überholten Lenkers in eine gefährliche Situation geraten sei.

