Einmal einverstanden heisst nicht immer einverstanden
In einem aktuellen Entscheid des Bundesgerichts stellte sich die Frage: Darf man sich bei Sexualkontakten – auch bei ungewöhnlichen oder zuvor explizit vereinbarten Praktiken – auf eine frühere Zustimmung verlassen? Das Bundesgericht hat diese Frage klar beantwortet: Nein. Zustimmung gilt immer nur für den konkreten Moment.

