Zu schnell, zu oft, zu früh: Bundesgericht bestätigt Ausweisverfall bei Neulenker
Wer einen Führerausweis auf Probe besitzt, sollte diesen aktuellen Entscheid des Bundesgerichts kennen (1C_246/2026 vom 11. August 2026). Ein 19-jähriger Neulenker wurde innerhalb von nur zwei Wochen gleich dreimal innerorts mit einer deutlich überhöhten Geschwindigkeit geblitzt. Alle drei Übertretungen galten als schwere Widerhandlungen. Das zuständige Strassenverkehrsamt verfügte daraufhin den Verfall seines Führerausweises auf Probe. Der Betroffene wehrte sich mit dem Argument, er habe von der ersten Widerhandlung noch gar keine Kenntnis gehabt, als er die späteren Verstösse beging.