Wie viel Transparenz dürfen Aktionäre verlangen?
Ein Aktionär mit knapp 10 % Beteiligung an einer Zuger AG verlangte Einsicht in das Aktienbuch, alte Jahresrechnungen, Generalversammlungsprotokolle und einen Bewertungsbericht der Gesellschaft. Das Obergericht Zug stellte nun in einem Entscheid (OGer ZG Z 2 2025 62 vom 19. Februar 2026) jedoch klar: Das aktienrechtliche Einsichtsrecht ist kein Freipass für einen umfassenden Zugang zu allen Unternehmensunterlagen.